From de.org.ccc Wed Jun 29 11:09:50 1994 From: S_BLEYER@rzmain.rz.uni-ulm.de (Mike Bleyer) Vor einer Weile ging doch da mal diese Diskussion ueber so einen Verlag, der Wohnort- und Telefondaten bundesweit auf so 'nem 6-er Pack CD's herausgebracht hat. In diesem Zusammenhang ging es wohl auch darum wie die Jungs ueberhaupt an die ganzen Daten kamen (die Post hat wohl behauptet, die haetten das von ihr geklaut, oder war wohl auch so). Jedenfalls lese ich grad gestern in so einem netten Heftchen "Der Buerger und seine Daten" auf Seite 11, dass die Meldebehoerden auch Auskuenfte an Adressbuchherausgeber erteilen, sofern der Betroffene nicht widersprochen hat. Haetten die sich das also auch ganz einfach von den ganzen Meldebehoerden abholen koennen oder was ? Jeder muss im Einzelfall widersprechen, neuerdings sind da auf den Meldezetteln glaub ich so Ankreuzkaestchen drauf, damit man das gleich mitabhaken kann, aber was ist, wenn jemand seit 20 Jahren im gleichen Kaff wohnt ? Heute schon widersprochen ? Diese Heft und das Heft "Bundesdatenschutzgestez - Text und Erlaeuterungen" kann ich uebrigens nur jedem muendigen Buerger empfehlen (muendige Buerger, haha, wo gibts denn sowas). Kostenlos zu beziehen beim Bundesbeauftragten fuer Datenschutz, Postfach 200112, 53123 Bonn. -=> Postkarte genuegt ! gruezi, Mike